Ämter & Behörden, Frankfurt|21. November 2016 16:25

Autozulassung in Frankfurt – Informationen zum Ablauf

Auto zulassen in Frankfurt

© Thorben Wengert /pixelio.de

Jedes Jahr werden in Frankfurt laut dem Kraftfahrt-Bundesamt rund 40.000 Personenkraftwagen zugelassen. Die Prozedur ist für die Fahrzeughalter nicht immer ganz einfach. Es gibt aber einige Möglichkeiten, bei der Kfz-Zulassung Zeit und Geld zu sparen.

Ob beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder bei einem Umzug – die Autozulassung bereitet vielen Autofahrern Probleme. Der Behördengang kostet Zeit, die man sinnvoller nutzen könnte. Doch Zeitverschwendung entsteht in erster Linie, weil vielen Pkw-Besitzern die genaue Prozedur unbekannt ist. Nachfolgenden erhalten Sie wertvolle Informationen zum Ablauf der Autozulassung in Frankfurt.

Unterlagen für eine Neuzulassung in Frankfurt

Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs müssen alle Unterlagen in Original vorgelegt werden. Ausgenommen sind Registerauszüge für Juristische Personen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Versicherungsbestätigungsnummer
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung II
  • SEPA-Mandat

Bei Neuwagen aus dem Ausland ist ein COC-Dokument vorzulegen. Sollte dies nicht mitgeliefert worden sein, wird zur Anmeldung des Automobils ein TÜV-Gutachten benötigt.

Wer die Zulassung durch einen Dritten ausführen lässt, muss diesem eine Vollmacht erteilen. Wichtig ist, eine Einverständniserklärung zu integrieren, damit der bevollmächtigten Person ausstehende Steuern und Nebenleistungen genannt werden dürfen.

Um die Zulassung können sich nicht nur Freunde und Bekannte kümmern, sondern auch Dienstleister wie zum Beispiel Kroschke. Die Experten des Unternehmens kümmern sich um die gesamte Prozedur. Interessenten müssen die Kfz-Zulassung lediglich online beauftragen und die oben genannten Dokumente versenden. Innerhalb weniger Tage erhalten Autobesitzer die Kennzeichen inklusive der Dokumente per Post.

Unterlagen für gebrauchte & abgemeldete Fahrzeuge

Für Gebrauchtwagen, abgemeldete Fahrzeuge sowie Pkw aus dem Ausland werden weitere Unterlagen benötigt. Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden wollen, welches älter als drei Jahre ist, müssen Sie einen Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung vorlegen. Aus dem Ausland erworbene Fahrzeuge sollten ein COC-Dokument besitzen; ansonsten benötigen sie für die Zulassung ein TÜV-Gutachten.

Bei der Zulassung abgemeldeter Fahrzeuge gibt es zwei Dokumente, die Pkw-Halter zusätzlich benötigen: Eine Abmeldebescheinigung oder die Zulassungsbescheinigung I, wo die Stilllegung vermerkt ist. Auch in diesem Fall muss eine gültige HU/AU vorgelegt werden und, falls noch vorhanden, die alten Kennzeichenschilder.

Vor der Anmeldung eine Versicherung abschließen

Eine Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) erhalten nur Autofahrer, die für ihren Pkw eine Police abgeschlossen haben. Seit 2008 erfolgt die Bestätigung nicht mehr auf der Deckungskarte, sodass die Prozedur schneller verläuft. Nutzen Sie die Zeit, um die Angebote verschiedener Dienstleister im Internet zu vergleichen. Die Preisunterschiede können je nach Fahrzeug mehrere hundert Euro pro Jahr betragen.

Viele Versicherungsverträge können Sie direkt online abschließen. Der Vorteil: Sie erhalten die eVB-Nummer im Anschluss und haben einen Teil der benötigten Vorlagen zur Hand.

Den Behördengang simpler gestalten

Wunschkennzeichen in Frankfurt beantragen

© I-vista /pixelio.de

Sobald alle Dokumente vorliegen, müssen Fahrzeughalter die zuständige Behörde besuchen und ihre Papiere vorlegen. Zuvor sollte man sich aber noch Gedanken darüber machen, ob man ein Wunschkennzeichen möchte.

Wunschkennzeichen kann man online (hier) oder telefonisch (siehe Rufnummer unten) reservieren. Die Kosten liegen bei 12,80 Euro (Stand: November 2016). Die Reservierung ist 30 Tage lang gültig; danach ist das Kennzeichen wieder frei verfügbar.

Adresse der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge:
Rund ums Auto
Ordnungsamt
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main

Beachten Sie, dass montags nur zwischen acht und 13 Uhr geöffnet ist; danach ist die Zulassungsbehörde nur bei einer vorherigen Terminvereinbarung geöffnet. Um sich den unnötigen Gang zur Behörde zu ersparen, sollten Sie einen Termin vereinbaren.

Bei Fragen und Problemen ist die Fahrzeugbehörde per E-Mail (kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de) oder Telefon (+49 (0)69 212 42750) erreichbar.

Kennzeichen mitnehmen: Für Menschen, die umziehen

Seit dem 1. Januar 2015 ist gemäß § 13 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich. Das Recht endet erst, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Bei der Kennzeichenmitnahme muss die neue Adresse von der zuständigen Behörde in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Des Weiteren ist das Fahrzeug im Fahrzeugregister zu registrieren. Bei dieser Prozedur entfällt der Bedarf für die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II und elektronischen Versicherungsbestätigung.

Selbstverständlich können sich Fahrzeughalter ein neues Kennzeichen ausstellen lassen. Dazu müssen sie dieselbe Prozedur durchlaufen, wie alle anderen Pkw-Besitzer, mit dem Unterschied, dass sie auch die alten Kennzeichen vorlegen müssen.

In Zukunft Kfz online anmelden

Bislang kommen Autofahrer um den Behördengang nicht herum, es sei denn, sie überlassen die Autoanmeldung einem Dienstleister. Ab dem Jahr 2017 werden Pkw-Besitzer jedoch entlastet. Bundesverkehrsministerium plant, dass zukünftig Fahrzeuge bequem online angemeldet werden können.

Die Umsetzung der Fahrzeuganmeldung im Internet erfolgt in zwei Etappen:

Seit 2015 können Halter ihr Fahrzeug über das Internet wieder zulassen.
In Zukunft soll auch die Ummeldung und Neuzulassung von Fahrzeugen möglich sein.
Wer 2016 sein Fahrzeug in Frankfurt unkompliziert anmelden möchte, der sollte einem Dienstleister die Prozedur überlassen.

Schlagwörter: , , ,
  • Teilen
  • Facebook
  • Twitter
  • Delicious
  • Digg

Kommentarbereich geschlossen