Ämter & Behörden, Offenbach, Presse|6. September 2011 15:20

Briefwahl auch bei der Stichwahl möglich

Am 18. September entscheidet Offenbach in der Stichwahl über den neuen Oberbürgermeister. Auch bei der Stichwahl können die Offenbacherinnen und Offenbacher ihr Votum per Brief abgeben. Nach der Feststellung des Ergebnisses des ersten Wahlgangs am Dienstagabend kann ab Mittwoch 13 Uhr im Bürgerbüro gewählt werden. Die Stadt Offenbach schickt auf Wunsch die Briefwahlunterlagen auch zu.
Es gibt vier Möglichkeiten diesen Antrag zu stellen:
– Die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und an die Stadt Offenbach senden.- Ein Formloser Antrag mit Name und Adresse an die Abteilung Statistik und Wahlen, Rathaus, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach.
– Ein formloser Antrag per Main an StatistikWahlen@offenbach.de- Online über die Städtischen Homepage www.offenbach.de
Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungskarten verschickt. Die Karten vom ersten Wahlgang behalten ihre Gültigkeit. Wer seine Benachrichtigung verlegt hat, kann sich auch mit einem amtlichen Dokument ausweisen.

(Pressemitteilung Offenbach am Main)

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