Ämter & Behörden, Kultur|4. März 2013 19:08

GEMA vs. YouTube

Fast jeder, der schon einmal bei YouTube nach Musikvideos gesucht hat, kennt wohl den grauen Bildschirm mit dem unglücklich guckenden roten Smily und dem Hinweis „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden.“
Ärgerlich, denn da hat man sich gerade darauf gefreut, den Ohrwurm aus der Disco auch zuhause noch einmal zu hören oder hat irgendwo nur einen Liedfetzen aufgeschnappt, möchte sich den Song incl. Video dann vollständig anhören oder hat einfach Lust, einige Hits der persönlichen Lieblingsband über YouTube zu hören – und dann das.

In Deutschland sind besonders viele Videos gesperrt
Eigentlich sollte man meinen, wir in Deutschland leben in einem freien Land, doch in Sachen Verfügbarkeit von Musikvideos scheint dies nur eine ferne Zukunftsvison zu sein.

Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.

Denn schaut man sich einmal die von OpenDataCity erstellte Datenanwendung „Gema vs. YouTubes Top 1000“ an, wird das Ausmaß der Sperrungen in Deutschland ersichtlich.
Als Grundlage dienen die weltweiten Top 1000 Videos bei YouTube, das sind Videos, die 42 Millionen mal oder öfter aufgerufen wurden. Hier, in Deutschland sind mehr als 60% dieser Top 1000 gesperrt, da es einen möglichen Rechtsanspruch der GEMA geben könnte und sich YouTube nicht auf rechtlich unsicheres Terrain wagen möchte. Mit dieser Quote liegt Deutschland weltweit mit großem Abstand an der Spitze, sogar noch vor Ländern wie Südsudan, Vatikanstadt und Myanmar.

Wie kommt es zu diesem Ranking?
Anlass für die Erstellung dieser Datenanwendung war eine Unterlassungsklage, die die GEMA im Januar gegen YouTube eingereicht hat. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) wehrt sich gegen die bei YouTube eingeblendeten Sperrbildschirme und die damit verbundene Annahme, die GEMA sei für diese Sperrung verantwortlich.
Richtig ist, dass es wirklich nicht in allen Fällen an der GEMA liegt, dass ein Video in Deutschland nicht angezeigt wird, sondern Musikverlage oder Bands selbst eine Sperrung veranlassen.
Grundsätzlich ist die Situation in Deutschland besonders schwierig, da die GEMA neben einer prozentualen Beteiligung an den Werbeeinnahmen außerdem eine Zahlung pro View verlangt. Diese Art der Vergütung lehnt YouTube ab, da sie dazu führen könnte, dass kommerziell wenig erfolgreiche Videos vollständig aus dem Angebot gestrichen werden müssten.

Das Ranking selbst wird nicht von YouTube angeboten, sondern wurde in Eigeninitiative von OpenDataCity erstellt. Um die Daten für die Top-1000 zu ermitteln, fragt eine Software in regelmäßigen Abständen in zehn verschiedenen Ländern die Daten für Videos mit mehr als 40 Millionen Aufrufen ab. Auf Basis von inzwischen rund 200.000 solchen Suchvorgänge wird das Top-1000 Ranking erstellt.

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