Frankfurt, Mainz, Presse, Städte, Wirtschaft|14. Juni 2011 15:44

Bis zum BVG-Entscheid muss Verbot von Nachtflügen beachtet werden

Hessischer VGH urteilte 2009, dass Verbot von Nachtflügen Gültigkeit hat / Land Hessen ging dagegen in Revision – ZRM weist auf ausstehenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hin, der erst Anfang 2012 zu erwarten steht
„Bis zum BVG-Entscheid muss Verbot von Nachtflügen beachtet werden!“

Nachtflugverbot am Flughafen Frankfurt

© Holger Gräbner /pixelio.de

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM – Der Hessische Verkehrsminister Posch wird aufgefordert, nach der Inbetriebnahme der Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Nachtflugverbot für den gesamten Frankfurter Flughafen zu erlassen. Bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulassung von Nachtflügen, sollen auch keine Slots für Flugbewegungen festgelegt werden. Gleichlautende Anträge haben die in der Initiative „Zukunft Rhein-Main“ zusammengeschlossen Kommunen jetzt beim Verkehrsministerium eingereicht.

Die Anliegerkommunen begründen ihr Vorhaben damit, dass die Landebahn nach Fraport-Planungen bereits Ende Oktober 2011 in Betrieb gehen soll. „Mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Nachtflügen ist unseres Wissens aber erst frühesten Anfang 2012 zu rechnen“, sind sich die Sprecher der Initiative, Landrat Thomas Will (Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Landeshauptstadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim) in daraus resultierenden Zielsetzung einig: „In der Zwischenzeit muss das vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ausgesprochene Verbot von Nachtflügen beachtet werden!“

Der VGH hatte im August 2009 entschieden, dass die im Planfeststellungsbeschluss für die Landebahn vorgesehene Zahl von bis zu 17 nächtlichen An- und Abflügen mit dem Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm nicht zu vereinbaren sei. Der VGH hatte das Land Hessen daher aufgefordert, im Rahmen eines sogenannten „Planergänzungsverfahrens“ die Vorgabe des Landesentwicklungsplans für ein generelles Verbot von Flügen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angemessen zu berücksichtigen. Gegen dieses Urteil hatte das Land Hessen beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.

„Die Vorgaben des VGH könnten eindeutiger nicht sein“, so Jens Beutel, Angelika Munck und Thomas Will: „Deshalb muss Minister Posch diesen Beschluss im Zuge einer vorläufigen Anordnung durchsetzen!“ Diese Möglichkeit sei gesetzlich vorgesehen. Das Land Hessen, so die ZRM-Sprecher, habe immer betont, mit seiner Revision gegen das VGH-Urteil lediglich „Rechtssicherheit schaffen“ und nicht etwa eine bestimmte Zahl von Nachtflügen durchsetzen zu wollen. „Deshalb ist der Erlass eines vorläufigen Nachtflugverbots bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts jetzt dringend geboten.“
Angelika Munck, Thomas Will und Jens Beutel abschließend: „Wir erwarten im Interesse der Menschen in der Rhein-Main-Region, dass diesen Anträgen stattgegeben wird!“

(Pressemitteilung der Stadt Mainz)

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