Frankfurt, Leben|7. September 2018 12:25

Frankfurt muss 2019 Dieselfahrverbot einführen

Frankfurt am Main droht Dieselfahrverbot

© Petra Bork /pixelio.de

Ab Februar 2019 muss die Stadt Frankfurt ein Dieselfahrverbot einführen – das hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden. Vorsicht: Es sind nicht nur Dieselfahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen! Das Fahrverbot soll zunächst für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren und ältere Modelle sowie Benziner der Klassen Euro 1 und 2 gelten. Im Laufe des Jahres soll das Verbot ausgeweitet werden, sodass ab dem 1. September 2019 auch keine Diesel der Klasse Euro 5 mehr auf Frankfurts Straßen unterwegs sein dürfen.

Dieselfahrverbot – warum?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führt in ganz Deutschland Prozesse gegen Städte und Kreise, in denen die Stickstoffdioxidwerte zu hoch sind. In Hessen hat es die DHU auf vier Städte abgesehen: Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach.
In diesen vier Städten in Hessen lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt über dem erlaubten Grenzwert. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und in Frankfurt wurde ein Wert von 47 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurschnitt ermittelt. Gemessen wurde dabei auf zahlreichen Straßen, auf insgesamt 114 Straßen in Frankfurt konnte der Grenzwert 2017 nicht eingehalten werden.

Gibt es Alternativen zum Fahrverbot?

Es gibt bereits sogenannte Luftreinhaltepläne. Diese waren darauf ausgelegt, mit verschiedenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden. Das Umweltministerium in Hessen hatte den Luftreinhalteplan von Frankfurt durchgerechnet und für wirksam befunden. Wie die Messwerte aus dem Jahr 2017 zeigen, handelte es sich wohl um eine Fehleinschätzung. Ohne Fahrverbot sind die Grenzwerte nach aktuellem Stand nicht einzuhalten, daher scheint es keine Alternative zum Dieselfahrverbot zu geben.

Für wen gilt das Fahrverbot?

Ab dem 1. Februar 2019 darf eine noch festzulegende Zone in Frankfurt nicht mehr von Fahrzeugen mit Dieselmotoren der Euro 4 Klasse (und älter) sowie von Benzinern der Euroklassen 1 und 2 befahren werden. Ab 1. September 2019 sind von diesem Verbot auch Dieselfahrzeuge mit Euro 5 Norm betroffen.
Noch ist nicht klar, wie die Fahrverbotszone aussehen wird. Dass es aber, wie beispielsweise in Hamburg mit der Sperrung weniger Straßenabschnitte für die betroffenen Fahrzeuge getan sein wird, ist extrem unwahrscheinlich. Diese Praxis schloss Klaus Oesterling, Verkehrsdezernent in Frankfurt bereits aus. Der vorsitzende Richter des Wiesbadener Verwaltungsgericht machte in seiner Urteilsbegründung keine konkreten Vorgaben zur Fahrverbotszone. Er regte aber an, dass die Umweltzone als Vorbild dienen könne. Damit wäre das Stadtgebiet innerhalb des Autobahnrings betroffen. Aber es bleibt abzuwarten, welches Gebiet schlussendlich betroffen ist.

Das Fahrverbot gilt dabei für alle Autofahrer, deren Fahrzeug zu den genannten Klassen zählt und nicht umgerüstet werden kann. Der Wohnort oder der Ort der Fahrzeugzulassung spielen dabei keine Rolle. Das Verbot gilt entsprechend sowohl für Einwohner der Stadt als auch für Pendler oder Touristen. Das Verbot trifft folglich einige 10.000 Frankfurter und unzählige Pendler.

Ausnahmen vom Verbot scheinen möglich zu sein. Zumindest hat das Bundesverwaltungsgericht den Weg für derartige Ausnahmen geebnet. Möglich wären diese demnach für Fahrzeuge von Rettungsdiensten, der Polizei, der Feuerwehr, Taxis und Gewerbetreibenden.

Und nun? Wie geht es weiter?

Diese Frage stellen sich im Moment viele Autofahrer. So wie es aussieht, wird sich die Verkehrssituation im Rhein-Main-Gebiet und längerfristig wohl in ganz Deutschland verändern. Denn viele Fahrzeuge müssen stillgelegt werden, da sie nicht mehr fahren dürfen – wie dies allerdings genau kontrolliert werden kann und soll ist noch völlig offen.
Der Umstieg auf den ÖPNV ist eine logische Alternative, ebenso das Fahrrad oder die Anschaffung eines Neuwagens. Aber der Reihe nach.
Für einen Neuwagen fehlt vielen Haushalten das Budget und die Regierung scheint nicht willens zu sein, schärfer mit der deutschen Autoindustrie ins Gericht zu gehen, sodass hier kaum auf Subventionen oder Ausgleichszahlungen gehofft werden kann.
Das Fahrrad ist nur eine begrenzte Alternative. Um dieses umweltfreundliche und abgasfreie Verkehrsmittel nutzen zu können, darf der Arbeitsweg nicht zu lang sein und eine gewisse Fitness des Verkehrsteilnehmers ist natürlich ebenfalls vorausgesetzt. Die Städte müssten ihrerseits daran arbeiten, die Fahrradtauglichkeit ihrer Straßen zu verbessern.
Der öffentliche Nahverkehr ist ebenfalls eine Alternative, also Bus und Bahn. Doch ganz so einfach wie es sich anhört, scheint der Umstieg doch nicht zu sein. Zum einen mangelt es an Kapazitäten. Pendler, die schon jetzt mit Bus und Bahn unterwegs sind, können zu Stoßzeiten ein Lied von vollkommen überfüllten Zügen und Bussen singen. Kommen ab dem 1. Februar zehntausende Fahrgäste hinzu. Ohne eine Aufstockung der Kapazitäten wird dies kaum zu bewältigen sein. Dazu kommt, dass Busse gar nicht mehr ohne Weiteres fahren dürfen, jedenfalls nicht, wenn die einen schlechteren Standard als die Euro-Norm 6 haben, also den sogenannten EEV-Standard erfüllen. In Frankfurt betrifft das etwa zwei Drittel aller Busse, die im Stadtgebiet eingesetzt werden. Die Busflotte muss also erst einmal nachgerüstet werden. Ob das finanziell und zeitlich machbar ist, wird sich noch zeigen.
In Hinblick auf die Bahn kommt hinzu, dass viele Bahnhöfe, S- und U-Bahnstationen über unzureichende Parkplätze verfügen.
Kritiker bemängeln außerdem, dass das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs, sobald es nicht mehr um den innerstädtischen Bereich geht, zu schlecht ausgebaut sei, um Menschen wirklich zum Umstieg vom Auto zum ÖPNV zu bewegen.

Ist Frankfurt allein mit dem Dieselfahrverbot?

Nein! Wie zu Beginn dieses Artikels bereits angedeutet, laufen auch Verfahren gegen die hessischen Städte Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach. In Rheinland-Pfalz ist Mainz ebenfalls betroffen. Hier stehen die Urteile noch aus, allerdings ist anzunehmen, dass sie im Wesentlichen nicht anderes ausfallen werden als das Frankfurter Urteil.

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