Ämter & Behörden|26. September 2016 00:15

Krank durch Hormontherapie – Landesarbeitsgericht Hessen entscheidet

© Thorben Wengert  / pixelio.de

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Landesarbeitsgericht in Hessen steht immer wieder im Fokus, denn es stehen regelmäßig brisante Entscheidungen an. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, eine genaue Analyse der Situation vorzunehmen, um so die Rechte von Angestellten und Arbeitgebern gleichermaßen wahrzunehmen. So klagte nun eine Frau auf eine Lohnfortzahlung, die sie nach einer Hormontherapie bekommen wollte, welche erhebliche Nachwirkungen nach sich zog. Der Fall entpuppte sich schnell als ein echter Härtetest für das Gericht.

Verweigerung der Zahlungen

Tatsächlich war die Behandlung sogar im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgesprochen worden. Eine als Krankenschwester arbeitende Frau hatte das Ziel, sich durch die Hormontherapie von der eigenen Unfruchtbarkeit zu befreien und ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Tatsächlich kam es beim Einsatz der Hormone allerdings zu Komplikation, wodurch sich die Zeit, für welche sie krankgeschrieben war, plötzlich deutlich verlängerte. Daher kam es zu einer Summe von 2.600 Euro, die der Angestellten in dieser Zeit entgangen war. Wie auch die Detektei www.lentz-detektei.de belegt, kommt es heute immer wieder zu Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts, was Lohnfortzahlungen angeht. Ihr Arbeitgeber, die Klinik Maingau in Frankfurt, weigerte sich nun, ihr diese Kosten zu erstatten. Ihrer Ansicht nach handelte es sich um eine freiwillige Form der Therapie, wodurch das Risiko selbst getragen werden müsse.

Ein faires Urteil mit Vorbildfunktion

In der Praxis nehmen die Fälle, in denen es zu Streitigkeiten bezüglich der Lohnfortzahlung kommt, auch im Rhein-Main-Gebiet immer weiter zu. Arbeitnehmer möchten auf dieses Recht, welches tatsächlich eines ihrer wichtigsten ist, selbstverständlich nicht verzichten. Kontraproduktiv sind dabei die vielen Versuche von Betrug und Täuschen, die in diesem Bereich leider ebenfalls häufig zu beobachten sind. Denn wer beispielsweise eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub fahren zu können, oder parallel einer weiteren Arbeit nachgeht, riskiert damit eine Kündigung. Zu Recht schauen die Arbeitgeber immer wieder genau darauf, ob im individuellen Fall von Betrug gesprochen werden kann.
Das Landesarbeitsgericht Hessen verkündete nun seine Entscheidung, die in den Medien große Wellen nach sich zog. Demnach gehöre die Hormontherapie zur Behandlung der Unfruchtbarkeit zur persönlichen und privaten Lebensverwirklichung der Krankenschwester. Da daran nichts zu beanstanden sei, müsse auch die finanzielle Rückendeckung durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Fall in der Maingau Klinik zeigt deutlich, dass selbst freiwillige Behandlungen finanziell gedeckt werden, falls es dabei zu Komplikationen kommen sollte. Am Ende wird dieser Fall auch weiterhin ein Argument für viele nachfolgende in ganz Deutschland sein, nach dem sich auch große Arbeitgeber wie die Freizeitparks richten müssen.

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