Ämter & Behörden, Offenbach, Presse|12. September 2011 18:25

Stichwahl: Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

„Ich habe meine Benachrichtigungskarte verlegt, kann ich trotzdem bei der Stichwahl mitmachen“, diese Frage hören die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wahlen der Stadt Offenbach in diesem oder ähnlichen Wortlaut täglich mehrere Duzend mal. „Kein Problem“ so Beate Kolodziejski, Abteilungsleiterin. Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, also in Offenbach ihren ersten Wohnsitz haben, können bei der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag, 18. September ihre Stimme abgeben, auch wenn sie keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr haben.
Wer bereits beim ersten Mal gewählt hat, geht in das gleiche Wahllokal. Er sollte sich mit einem Personalausweise oder einem anderen öffentlichen Dokument ausweisen können, da es möglich ist, dass er dort nicht bekannt ist. Wer sein Wahllokal nicht kennt, kann die Adresse telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 80 65 2661 erfragen.
Die Beantragung der Briefwahl ist nur noch bis Freitag, 16. September, 13:00 Uhr möglich. Der Antrag kann auch per Internet unter www.offenbach.de gestellt werden.
Briefwähler können auch im Bürgerbüro im Rathaus ihre Stimme abgeben. Wer die Unterlagen für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht dieser Person. Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.
Bislang wurden 5.000 Briewahlanträge für die Stichwahl bearbeitet. Etwa 3.000 Personen hatten die Unterlagen vorsorglich bereits zum ersten Wahlgang angefordert.
306 Personen können an der Stichwahl teilnehmen, die im beim ersten Wahlgang noch nicht abstimmen durften. Die „Neu-Offenbacher“ und die gerade 18-Jahre-alt gewordenen erhalten, wie sonst üblich, keine Wahlbenachrichtigung. Ihnen wurden die Briewahlunterlagen zugeschickt.

(Pressemitteilung der Stadt Offenbach am Main)

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