Ämter & Behörden, Wiesbaden, Wirtschaft|29. August 2018 11:09

Wettaufwandsteuer wird ab 1. Oktober in Wiesbaden erhoben

Wettaufwandsteuer in Hessen

© Timo Klostermeier /pixelio.de

Die Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden hat in ihrer Sitzung am 21. Juni 2018 beschlossen, in der Landeshauptstadt Wiesbaden ab dem 1. Oktober 2018 eine Wettaufwandsteuer zu erheben. In vielen Städten in Hessen wird ein derartiges Vorgehen seit dem letzten Jahr diskutiert und geplant.
Wiesbaden ist nicht also allein mit diesem Vorhaben. Zahlreiche andere Städte im Rhein-Main-Gebiet haben ebenfalls die Einführung einer Wettaufwandsteuer beschlossen oder befinden sich gegenwärtig in der Vorbereitung. Unter anderem gehören Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Hanau zum Kreis der Städte in Hessen, die auf kommunaler Ebene etwas zur Förderung der Suchtprävention unternehmen möchten.

Wettaufwandsteuer – was ist das?

In der Pressemitteilung der Stadt Wiesbaden zur Einführung der Wettaufwandsteuer heißt es dazu:
„Die Wettaufwandsteuer besteuert den Aufwand, den der Wettende für das Wetten betreibt. Steuerpflichtig ist jedoch der Betreibende des Wettbüros beziehungsweise der Sportsbar oder der Gaststätte. Auf Grundlage der Mustersatzung des Hessischen Städtetags bestimmt die Wettaufwandsteuersatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden den Steuersatz auf drei Prozent des Wetteinsatzes. Der Besteuerungszeitraum ist der Monat. Das Wettbüro ist verpflichtet, bis zum 15. des folgenden Monats der Landeshauptstadt Wiesbaden auf elektronischem Wege eine Steuererklärung nebst Belegen, insbesondere die Provisionsabrechnungen der Anbieter, einzureichen.“
Hier die vollständige Meldung nachlesen.

Klar ist, dass diese Steuer nur für lokal ansässige Unternehmen gilt. Online Casinos sind nicht betroffen und bieten allen, die hin und wieder ihr Glück herausfordern wollen, nach wie vor eine Alternative. Wer also sein Glück sucht und keine Sondersteuer zahlen möchte, kann dies bei Anbietern, wie auf diesem Webportal aufgeführt https://www.onlinecasino24.at/ tun.

In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben übrigens Betreiber von Wettbüros bereits erfolgreich gegen die Besteuerung von Wetten geklagt. Ob die neue Regelung der hessischen Städte vor Gericht Bestand haben wird, muss sich noch zeigen – vorausgesetzt es kommt überhaupt zu einer Klage.

Kritik an der Wettaufwandsteuer

Neben Lob für die Einführung gibt es auch Kritik. Denn das von einigen Städten verkündete Vorhaben, mit der Einführung der neuen Steuer die Suchtprävention zu fördern, wird teilweise als fraglich eingestuft. Das Problem ist, dass es nicht sicher ist, ob und in welcher Form die Anbieter die Steuer an ihre Kunden weitergeben oder ob sie die Kosten selbst übernehmen. Und wird sich ein Mensch, der spielsüchtig ist oder das Vergnügen sucht, durch die Preiserhöhung überhaupt abschrecken lassen?
Sicher ist, dass die Betreiber von Wettbüros und Spielcasinos die Steuer abführen müssen, die Geld in die Stadtkasse spült. In Offenbach rechnet der Stadtkämmerer beispielsweise mit Mehreinnahmen von 260.000 Euro pro Jahr. Schätzungen in Hessen gehen laut FAZ davon aus, dass Städte mit Mehreinnahmen von rund 10.000 Euro pro Wettbüro rechnen könnten. Kritiker äußern Bedenken, dass diese Gelder einfach im Stadthaushalt „verschwinden“ könnten und nicht zielgerichtet für Maßnahmen zur Suchtprävention eingesetzt werden. Konkrete Projekte, die gefördert werden sollen, haben bisher die wenigsten Städte angekündigt, sodass abzuwarten bleibt, was tatsächlich mit den Mehreinnahmen geschieht.

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