Leben|24. Januar 2024 16:41

Cannabis-Legalisierung auf der Zielgeraden

Zwei junge Männer sitzen auf einem Sofa und teilen sich einen Joint

Wohl selten war ein Gesetz so umstritten wie das zur Legalisierung von Cannabis (Hanf). Eigentlich wurde im Koalitionsvertrag der Ampel klipp und klar formuliert, “dass die freie Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften zu Freizeitzwecken” noch in dieser Legislaturperiode erlaubt sein wird. Dabei orientierten sich die Verantwortlichen um Gesundheitsminister Karl Lauterbach am kanadischen Modell. Dort ist die berauschende Pflanze schon seit 2018 weitestgehend von allen Reglementierungen befreit.
Aufgrund zu erwartender Konflikte mit dem EU-Recht stellte Lauterbach eine abgespeckte Form des Gesetzes vor. Im sogenannten Zwei-Säulen-Modell soll in einem ersten Schritt der Anbau und der Konsum geregelt werden. Dieses Gesetz ist ausformuliert und wird wohl in einer der nächsten Bundestagssitzungen verabschiedet. Die zweite Phase befasst sich mit der Kommerzialisierung, wobei die Lieferketten im Fokus stehen. Der großflächige Handel wird dabei unter wissenschaftlicher Begleitung in sogenannten Modellregionen getestet.

Welche Ziele verfolgt die Regierung mit der Legalisierung?

Die Legalisierung ist ein hehres Ziel, geht das Verbot doch auf den Beginn der 1970er Jahre zurück. Der Bann scheint den Verantwortlichen nicht mehr zeitgemäß, da Cannabis laut Lauterbach mit schätzungsweise drei bis fünf Millionen Konsumenten in der Gesellschaft angekommen sei. Cannabis gilt schon seit längerer Zeit als “weiche Droge” und die vornehmlichen Ziele des Verbots, die Senkung sowohl des Konsums als auch der Kriminalitätsrate, wurden weit verfehlt.
Der Online-Handel macht es zudem möglich, Saatgut über Anbieter wie https://www.zamnesia.com/de/ europaweit zu beziehen, auch wenn dies im Moment in Deutschland noch illegal ist. Der unkontrollierte Schwarzmarkt stellt eine Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten dar, weil die Ware oft mit gesundheitsgefährdenden Stoffen gestreckt wird. Zusammenfassend nannte die Regierung die folgenden Ziele, die sie mit einer Legalisierung erreichen will:

  • Senkung der Drogenkriminalität und Entlastung des Justizapparates
  • Eindämmung des Schwarzmarkts
  • Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes
  • Steigerung der Staatseinnahmen

Verzögerungen wegen der EU-Gesetzgebung

Bei der ursprünglichen Fassung der Cannabis-Legalisierung traten Zweifel auf, ob die Formulierungen mit der Gesetzgebung der Europäischen Union kompatibel sind. Dabei geht es vornehmlich um das Schengen-Abkommen von 1985, das den freien Warenverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft regelt. Für Drogen und suchtauslösende Substanzen wurden Zusatzklauseln verfasst, die den grenzüberschreitenden Handel verbieten.
Eine weitere Hürde ist ein Rahmenbeschluss von 2004, der den Vertrieb von Cannabis verbietet. Daher musste der Minister die Architektur des Gesetzeswerkes abändern. Heraus kam ein Zwei-Säulen-Modell, von dem die erste nun kurz vor der Verabschiedung steht.

Säule 1 des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung

Um die Inhalte von Säule 1 wurde bis zur parlamentarischen Winterpause gerungen. Die neueste Version vom Dezember 2023 umfasst unter anderen die folgenden Punkte:

  • Cannabis wird zukünftig nicht mehr in der Liste der “besonders gefährlichen Substanzen“ geführt.
  • Der Anbau und die Abgabe werden über sogenannte “Anbauvereinigungen” organisiert (siehe unten).
  • Der Konsum von Cannabis bleibt in einem Radius von 100 Metern rund um Schulen und Kindergärten verboten.
  • Jeder Volljährige darf bis zu drei Pflanzen in Eigenregie hochziehen.
  • Der erlaubte Besitz wird auf 25 Gramm pro Person erweitert. Bei Pflanzen aus dem Eigenanbau gelten 50 Gramm getrocknete Blüten als legal. Die Bußgelder für ein geringfügiges Überschreiten dieser Werte werden signifikant gekürzt.
  • Frühere Verurteilungen werden auf Anfrage aus dem Strafregister gestrichen.
  • Die Produktion und der Vertrieb von synthetischem Cannabis bleibt ebenso verboten wie die Weiterverarbeitung von natürlichem Cannabis in Esswaren.
  • Bis Ende März 2024 wird ein Grenzwert für das Führen von motorisierten Fahrzeugen eingeführt.
  • Nach Ablauf von vier Jahren kommt es zu einer staatlichen Überprüfung der Maßnahmen.

Was hat es mit den Anbauvereinigungen auf sich?

Die meisten Fragen tauchen im Zusammenhang mit den noch zu gründenden Anbauvereinigungen auf. Dabei handelt es sich um Vereine oder Genossenschaften, die keine Gewinne erzielen dürfen. Ihre Mitgliederzahl ist auf 500 Personen begrenzt. Sie bedürfen einer behördlichen Genehmigung und bauen Cannabis gemeinschaftlich zum Zwecke der Eigenversorgung an.

Welche Voraussetzungen zur Gründung einer Anbauvereinigung müssen erfüllt sein?

Die Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und einen Wohnsitz in Deutschland besitzen. Die Vereinigungen werden zugelassen, wenn sie schriftlich oder elektronisch einen Antrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben beachtet werden:

  • Die vertretungsberechtigten Personen sind voll geschäftsfähig und nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft. Ausgenommen sind Delikte, die nach den neuen Regelungen nicht mehr der Strafverfolgung unterliegen.
  • Cannabissamen und Stecklinge sind vor dem Zugriff Dritter geschützt.
  • Die Vorschriften des neuen Gesetzes werden eingehalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind die folgenden Informationen beizufügen:

  • Kontaktdaten und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung.
  • Registernummer und zuständiges Registergericht.
  • Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und bezahlten Mitarbeiter.
  • Für jedes Vorstandsmitglied ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
  • Anzahl der eingetragenen Mitglieder.
  • Voraussichtliche Größe der Anbaufläche.
  • Offenlegung des geplanten Sicherheitskonzepts.
  • Voraussichtliche Anbaumenge, unterteilt in Haschisch und Gras (Marihuana).
  • Jugend- und Gesundheitskonzept.
  • Kontaktdaten und Eignungsnachweise des zu berufenden Präventionsbeauftragten.

Wie viel Cannabis darf angebaut und geerntet werden?

Die Erlaubnis für den Anbau beschränkt sich auf die Jahresmenge, welche die Vereinigung zur Versorgung ihrer Mitglieder benötigt. Darüber hinausgehende Mengen müssen vernichtet werden.

Welche Berichtspflichten bestehen?

Anbau und Abgabe müssen penibel dokumentiert werden. Außerdem werden die Lieferanten für Stecklinge und Samen namentlich genannt. Mit diesen Informationen wollen die Behörden feststellen, ob der Schwarzmarkt weiterhin involviert ist oder außen vor gehalten werden kann. Obendrein sind die Behörden zu informieren, wenn die Vereinigungen kontaminiertes und verunreinigtes Cannabis in ihren Beständen entdecken.

Wie ist die Weitergabe von Cannabis organisiert?

Das geerntete Cannabis darf nur an Mitglieder und ohne Bezahlung weitergegeben werden. Die Kosten werden über die Mitgliedsbeiträge gedeckt. Eine Versendung oder unentgeltliche Weitergabe sind nicht vorgesehen.
Welche Mengen können Mitglieder beziehen?
Erwachsene Mitglieder können 25 Gramm täglich oder 50 Gramm monatlich beziehen. Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) sind monatlich 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von bis zu zehn Prozent erlaubt. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der berauschende Wirkstoff der Hanfpflanze.

Säule 2 der Cannabis-Legalisierung

Die zweite Säule der Cannabis-Legalisierung ist noch nicht bis ins Detail ausformuliert, die Ausarbeitung soll direkt nach der Implementierung von Säule 1 in Angriff genommen werden. Sie betrifft den flächendeckenden Handel und den Vertrieb. Dabei sollen Modellregionen benannt werden, von denen allerdings noch keine Einzelheiten bekannt sind.
Geprüft werden soll der kommerzielle Anbau und die geordnete Abgabe in Geschäften, die mit einer Lizenz ausgestattet werden. Dabei stehen die entstehenden Lieferketten unter wissenschaftlicher Beobachtung, wobei besonders der Einfluss auf den Schwarzmarkt in den Fokus rückt. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen nach fünf Jahren einer Analyse unterzogen werden.

Fazit – wann darf in Deutschland der erste legale Joint konsumiert werden?

Viele Cannabisfreunde sind ob der Verwässerung der Legalisierung enttäuscht, hatten sie doch die komplette Freigabe erwartet. Trotzdem wird jetzt ein erster wichtiger Schritt getan. Neben der Streichung von Cannabis von der Liste der gefährlichen Substanzen sind dabei vor allem die Erhöhung des Eigenbedarfs und die Entkriminalisierung der Konsumenten zu nennen.
Inwiefern sich die Umsetzung der zweiten Säule auswirkt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall scheint es so, dass ab dem 1.4.2024 Cannabissamen straffrei gekauft werden dürfen und am selben Tag der erste legale Joint angezündet werden kann.

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