Leben, Reise|29. März 2022 12:52

Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge

Flugzeug im Landeanfkug über Frankfurt am Main mit der Skyline im HintergrundWenn Ihr Flug verspätet landet oder gar nicht startet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 über Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen. Nach dieser Verordnung erhalten anspruchsberechtigte Fluggäste je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 € und 600 €. Wenn Sie diese Entschädigung beantragen möchten, können Sie dies entweder selbst tun oder einen Online-Dienst wie Flightright.de in Anspruch nehmen, der die ganze Arbeit für Sie übernimmt! Aber wie funktioniert das genau? Gibt es Ausnahmen von der Regel? Dieser Artikel beantwortet all diese Fragen und mehr. Fangen wir an!

Die Verordnung 261/2004 der Europäischen Union

Die EU-Verordnung 261/2004, überarbeitet durch die EU-Verordnung 1008/2008, garantiert Entschädigungen bei Flugausfällen und Flugverspätungen. Die Verordnung gilt für alle Fluggesellschaften, die von einem Flughafen in Europa, wie zum Beispiel dem Fraport in Frankfurt am Main, aus operieren oder zu einem beliebigen Ziel in Europa fliegen. Allerdings sind nicht alle Fluggesellschaften zuverlässig dabei, die betroffenen Fluggäste zu entschädigen. Gerade Billigfluglinien, aber auch große Fluggesellschaften wie Lufthansa, versuchen immer wieder, sich über außergewöhnliche Umstände zu entschuldigen oder weisen die Verantwortung aus anderen Gründen von sich.

Zwar ist es durchaus möglich, dass auch andere Stellen wie der Flughafen oder andere Dienstleister Ziel des Entschädigungsanspruchs sind. Die Gerichte haben allerdings in den allermeisten Fällen, die zwischen Fluggästen und Fluggästen entschieden werden mussten, zugunsten der Verbraucher geurteilt. Da es sich bei der Entschädigung um eine Pauschale von mehreren Hundert Euro handelt, sollte diese Möglichkeit immer zuerst in Betracht gezogen werden.

Mein Flug wurde annulliert, was soll ich jetzt tun?

Als Erstes sollten Sie sich eine Kopie Ihres Tickets besorgen, indem Sie sich in Ihr Online-Konto einloggen und es dort suchen. Alternativ können Sie auch eine Kopie über einen Online-Ticketdruckdienst (der nicht von Ihrer Fluggesellschaft angeboten wird) ausdrucken. Das Wichtigste ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie überhaupt mit dieser Fluggesellschaft geflogen sind. Außerdem brauchen Sie einen fotografischen Beweis für den Vorfall.

Der nächste Weg führt zum Schalter der verantwortlichen Fluglinie. Das Bordpersonal oder Servicemitarbeiter am Gate haben häufig nicht die vollständige Information. Falls Sie direkt vor Ort alle notwendigen Dokumente zur Weiterreise erhalten, sollten Sie diese Möglichkeit nutzen. Falls das nicht der Fall ist, haben die Mitarbeiter am Schalter zumeist die notwendigen Informationen für Sie. Aber auch, wenn Sie dort keine Hilfe bekommen, heißt es ruhig bleiben und nach Alternativen suchen. Wenn Sie keine andere Wahl haben, als Ihren Flug zu stornieren und selber umzubuchen, sollten Sie dies gut dokumentieren. Nur mit lückenlosen Dokumenten können Sie später auch alle Auslagen wieder zurückfordern.

Ansprüche für einen verpassten Anschlussflug

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen und auf eine andere Fluggesellschaft umgebucht werden, kann die Fluggesellschaft damit trotzdem Ihren Vertrag erfüllen. Verspätet sich der Flug dadurch jedoch mehr als drei Stunden, haben Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung. Laut der EU-Verordnung erhalten Sie 250 €, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war und die Strecke unter 1.500 km beträgt. Zwischen 1.500 und 3.500 km erhalten Sie 400 €. Bei Strecken über 3.500 € gibt es sogar 600 € pauschal.

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