Höchste Zeit für Briefwahl

Wer bei der Landtagswahl und den Volksabstimmungen noch Briefwahl beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis zum Sonntag, 28. Oktober, 18 Uhr, vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte die Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem roten Wahlbriefumschlag wieder auf dem Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse des Wahlamtes, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.

Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Wahl, 26. Oktober, bis 13 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 24. Oktober, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, erfolgt die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl.

In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden.

Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab Mittwoch, 24. Oktober, 12 Uhr, vom Netz genommen.

Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist das Wahlamt auch noch am Wahlsonntag, 28. Oktober, bis 15 Uhr, ausschließlich in der Friedrichstraße 16 geöffnet. Ebenfalls können dann dort noch Briefwahlunterlagen für plötzlich Erkrankte ausgestellt werden. Voraussetzung dafür ist ein Briefwahlantrag und eine Vollmacht für den Empfang der Unterlagen des Erkrankten selbst.

Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

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